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Lunsumio®▼

Lunsumio®▼ (Mosunetuzumab), Konzentrat zur Herstellung einer Infusionslösung (Durchstechflasche mit 1 mg oder 30 mg Mosunetuzumab)

Swissmedic-Zulassungsnummer: 68314 
Datum der Swissmedic-Zulassung: 09. Februar 2023

Zulassungsstudien (1):

1. GO29781 (NCT02500407)

Indikationen: Rezidiviertes oder refraktäres follikuläres Lymphom (FL)

Phase: II

Zusammenfassung: Offene, multizentrische Studie zur Bewertung der Sicherheit und Wirksamkeit von Mosunetuzumab als Einzelwirkstoff bei Patienten mit rezidiviertem oder refraktärem follikulärem Lymphom, die zuvor mindestens zwei Linien einer systemischen Therapie, einschliesslich eines monoklonalen Anti-CD20-Antikörpers und eines Alkylierungsmittels, erhalten haben.

Die Ergebnisse wurden veröffentlicht in Budde et al., Safety and efficacy of mosunetuzumab, a bispecific antibody, in patients with relapsed or refractory follicular lymphoma: a single-arm, multicentre, phase 2 study. Lancet Oncol. 2022 Aug;23(8):1055-1065. doi: 10.1016/S1470-2045(22)00335-7

Sponsor: Genentech, Inc

Veröffentlichung von Ergebnissen klinischer Studien 

Die obenstehende Information sowie die zur Verfügung gestellten Links zu klinischen Daten erfüllen die Anforderungen der Artikel 71-73 der Verordnung über die Arzneimittel (Arzneimittelverordnung, VAM) und ergänzen die im Zusammenhang mit der Schweizerischen Zulassung von Lunsumio® veröffentlichten Informationen. Die Artikel 71-73 VAM betreffen alle Arzneimittel, die ab Januar 2019 eingereicht und durch Swissmedic zugelassen wurden. Die veröffentlichten Daten unterstützen Ärzte und andere Gesundheitsdienstleister beim Treffen fundierter Behandlungsentscheidungen und lassen zu, dass Forscher ihre Forschung einfacher auf der von Roche und deren Partner durchgeführten Forschung sowie derer anderer Forscher aufbauen können, um so den wissenschaftlichen Fortschritt voranzutreiben.

M-CH-00003297, 04/2026

▼ Dieses Arzneimittel unterliegt einer zusätzlichen Überwachung. Dies ermöglicht eine schnelle Identifizierung neuer Erkenntnisse über die Sicherheit. Angehörige von Gesundheitsberufen sind aufgefordert, den Verdacht einer neuen oder schwerwiegenden Nebenwirkung zu melden. Hinweise zur Meldung von Nebenwirkungen, siehe Rubrik «Unerwünschte Wirkungen».