Chancengleichheit als Selbstverständnis

Chancengleichheit ist ein wichtiger Teil zur Förderung von Diversity und Inclusion. Deshalb legen wir bei Roche grossen Wert darauf, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem sich alle einbezogen und wertgeschätzt fühlen. Unser Engagement für die Schaffung von Chancengleichheit erstreckt sich auch auf die Gewährleistung von Lohngleichheit zwischen Frau und Mann: gleicher Lohn für gleiche Arbeit.

Seit dem 1. Juli 2020 sind Firmen ab 100 Mitarbeitenden in der Schweiz dazu verpflichtet, binnen eines Jahres eine betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse durchzuführen (Art. 13a, 13c und 13d GlG). Diese Verpflichtung umfasst folgende Schweizer Roche Geschäftseinheiten:

  • F. Hoffmann La-Roche AG

  • Roche Glycart AG

  • Roche Pharma (Schweiz) AG

  • Tavero AG

  • Roche Diagnostics International AG, Basel branch Diabetes Care

  • Roche Diagnostics International AG

  • Roche Diagnostics (Schweiz) AG

Alle Roche Gesellschaften in der Schweiz, die diesem Bundesgesetz unterliegen, haben die Lohngleichheitsanalyse in 2021 gemäss den Bestimmungen des Gleichstellungsgesetzes durchgeführt. Die Lohngleichheitsanalysen haben bestätigt, dass die Anforderungen an die Lohngleichheit zwischen Frau und Mann erfüllt sind. Wie vom Bundesgesetz vorgeschrieben, wurden die Lohngleichheitsanalysen entweder von einer Roche-Arbeitnehmervertretung oder von einem zugelassenen Revisionsunternehmen überprüft.

Diese Resultate decken sich mit den positiven Ergebnissen, die Roche bereits vor der gesetzlichen Regelung im Rahmen des freiwilligendes Bundes in den Jahren 2011, 2015 und 2019 erreichte.

Arbeitgeber:innen, welche im Rahmen der Lohngleichkeitsanalyse des Bundes die Lohngleichheit nachweisen können, sind von Gesetzes wegen von weiteren Analysen befreit (Art. 13a Abs. 3 GlG). Roche wird in Zukunft dennoch auf freiwilliger Basis regelmässige Analysen und Überprüfungen durchführen.

Mehr erfahren

Lohngleichheitsanalyse des BundesMethode (LOGIB).FAQ

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