Seit dem 1. Juli 2020 sind Firmen ab 100 Mitarbeitenden in der Schweiz dazu verpflichtet, binnen eines Jahres eine betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse durchzuführen (Art. 13a, 13c und 13d GlG). Diese Verpflichtung umfasst folgende Schweizer Roche Geschäftseinheiten:
F. Hoffmann La-Roche AG
Roche Glycart AG
Roche Pharma (Schweiz) AG
Tavero AG
Roche Diagnostics International AG, Basel branch Diabetes Care
Roche Diagnostics International AG
Roche Diagnostics (Schweiz) AG
Alle Roche Gesellschaften in der Schweiz, die diesem Bundesgesetz unterliegen, haben die Lohngleichheitsanalyse in 2021 gemäss den Bestimmungen des Gleichstellungsgesetzes durchgeführt. Die Lohngleichheitsanalysen haben bestätigt, dass die Anforderungen an die Lohngleichheit zwischen Frau und Mann erfüllt sind. Wie vom Bundesgesetz vorgeschrieben, wurden die Lohngleichheitsanalysen entweder von einer Roche-Arbeitnehmervertretung oder von einem zugelassenen Revisionsunternehmen überprüft.
Diese Resultate decken sich mit den positiven Ergebnissen, die Roche bereits vor der gesetzlichen Regelung im Rahmen des freiwilligen
Arbeitgeber:innen, welche im Rahmen der Lohngleichkeitsanalyse des Bundes die Lohngleichheit nachweisen können, sind von Gesetzes wegen von weiteren Analysen befreit (Art. 13a Abs. 3 GlG). Roche wird in Zukunft dennoch auf freiwilliger Basis regelmässige Analysen und Überprüfungen durchführen.
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